Impfobligatorium in der Schweiz?

Impfobligatorium in der Schweiz?

Das revidierte Epidemiengesetz soll künftig dem Bundesrat die Möglichkeit geben, das Impfobligatorium in der Schweiz einzuführen. Es sieht nicht nur obligatorische Impfungen vor (Art. 22) sondern es verpflichtet zusätzlich die Kantone zur Sicherstellung der „vollständigen“ Durchimpfung, auch bei nicht obligatorischen Impfungen (Art. 21).

Impfungen sind mit viel Emotionen verbunden und nicht unumstritten,- ob bei der Bevölkerung oder in der Fachwelt. Die Abneigung gegen Impfungen steigt weltweit an. Sind die Menschen klüger geworden, selbstbewusster oder sind sie einfach nur besser informiert, als dies früher der Fall war? Die Impfung als Gesundheits-Garant hat jedenfalls viel von ihrem Glanz verloren. Einige Gründe dieser Entwicklung sind:

-    Es gibt heute in der Medizin kaum noch eine industrieunabhängige Forschung

-    Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit von Impfungen sind immer noch sehr umstritten

-  Länder, welche ehrgeizige Impf-Pläne realisieren und viele Impfungen an Säuglingen durchführen, haben eine erhöhte Säuglingssterblichkeit usw.

-    Es stellt sich auch die Frage, ob ein Impfobligatorium überhaupt verfassungsmässig ist

Prof. Dr. iur. Markus Müller von der Universität Bern sagt in der „Schweiz. Ärztezeitung“, Band 75, Heft 10 vom 9. März 1994:

„ Ein faktisches Impfgebot greift in das Selbstbestimmungsrecht der Eltern und der Kinder- bzw. Familienärzte sowie in die körperliche und psychische Integrität der Kinder ein. An der Verfassungsmässigkeit dieser Grundrechtseinschränkungen sind aus verschiedenen Gründen ernsthafte Zweifel angebracht.“

Mehr Informationen unter: www.impfo.ch

Siehe den Beitrag des Schweiz. Fernsehens „10 vor 10“, vom 20. Februar zu diesem Thema, mit einem kurzem Statement von mir!