Es wird eng auf dem Schweizer-Arbeitsmarkt!

Es wird eng auf dem Schweizer-Arbeitsmarkt!

Am 1. Mai 2011 kommen die im Jahre 2004 der EU beigetretenen Ost-Länder 
(EU-8) erstmals in den Genuss der vollständigen Personenfreizügikeit mit der Schweiz. Dies betrifft ArbeitnehmerInnen und Dienstleistungsfirmen. Die nationalen Beschränkungen betr. den Zugang zum Arbeitsmarkt für unselbstständig Erwerbende d.h. für Kontingente, der Inländervorrang, die Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in vier spezifischen Erwerbsbereichen fallen dahin. Es betrifft die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, die Republiken Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und Slowenien. Personen dieser Länder freuen sich: Sie können sich ab dem 1. Mai ohne Einschränkungen in der Schweiz nach Arbeit umsehen.

Auch Selbständigerwerbende aus Bulgarien und Rumänien kommen ab 1. Juni in den Genuss einer Liberalisierung. Dadurch wird es wohl noch enger auf dem Schweizer Arbeitsmarkt...